Förderungen & Unterstützung
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice sowie durch Unterstützungen des Landes Steiermark gefördert.
Die Förderung orientiert sich dabei an jenem Maximalbetrag, der auch für einen Platz in einem Pflegewohnheim vorgesehen ist.
Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrer individuellen Situation und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Finanzielle Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung
Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist für viele Familien eine große Entlastung – gleichzeitig stellt sie oft auch eine finanzielle Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Fördermöglichkeiten bestmöglich zu nutzen.
Zuschuss des Sozialministeriumservice
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die 24-Stunden-Betreuung ein Zuschuss durch das Sozialministeriumservice gewährt werden (derzeit bis zu rund 800 € monatlich).
Grundsätzlich ist eine Förderung ab Pflegestufe 3 möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Pflegestufe allein noch keinen automatischen Anspruch bedeutet.
Für die Gewährung des Zuschusses müssen zusätzlich mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen insbesondere ein tatsächlicher Bedarf an einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung, eine ärztliche Bestätigung (vor allem bei Pflegestufe 3 und 4), die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen sowie ein entsprechend geregeltes Betreuungsverhältnis.
- bis zu rund 800€ monatlich
- ab Pflegestufe 3
- ärztliche Bestätigung
- Einkommensgrenzen
Zusätzliche Förderung durch das Land Steiermark
Neben dem Zuschuss des Sozialministeriumservice besteht in der Steiermark die Möglichkeit, eine zusätzliche Förderung zur 24-Stunden-Betreuung zu erhalten.
Die Voraussetzungen und die Höhe dieser Unterstützung sind landesrechtlich geregelt und richten sich unter anderem nach Pflegestufe, Einkommen sowie dem individuellen Betreuungsbedarf. In vielen Fällen kann diese Förderung eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.
Sie wird bei Vorliegen der Voraussetzungen bzw. bei entsprechendem Bedarf zusätzlich zur Förderung des Sozialministeriumservice gewährt.
In vielen Fällen besteht, insbesondere wenn bereits ein Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice gewährt wird und dennoch eine finanzielle Mehrbelastung besteht, die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung durch das Land Steiermark. Die genaue Prüfung erfolgt jedoch immer anhand der individuellen Voraussetzungen.
Persönliche Unterstützung bei der Antragstellung
Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig – und oft nicht auf den ersten Blick leicht zu überblicken. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre individuelle Situation zu prüfen, die passenden Förderungen zu finden und Sie auf dem Weg zur Antragstellung zu begleiten.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und individuelle Abweichungen sind möglich.