Kosten der 24h-Betreuung
Die Kosten für eine 24h-Betreuung richten sich immer nach der jeweiligen Situation.
Denn gute Betreuung lässt sich nicht pauschal festlegen - sie muss zur Lebenssituation,
zum Bedarf und zum Menschen passen.
Einmalige Servicepauschale zum Betreuungsstart
Alle Leistungen rund um den Start der Betreuung
€ 450,00
einmalig
Laufende Agenturkosten
Für Organisation, laufende Begleitung, Qualitätssicherung sowie Ihren persönlichen Ansprechpartner.
€ 450,00
pro Monat
Betreuungskosten
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Betreuungs- und Pflegeaufwand.
ab € 80,00
pro Tag
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden individuell nach Turnusdauer und Entfernung berechnet. Die Anreise unserer Betreuer:Innen erfolgt dienstags und donnerstags
€ 200,00
pro Turnus
Transparenz von Anfang an
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Sie erfahren vor Beginn der Betreuung eine klare und nachvollziehbare Aufstellung aller anfallenden Kosten - abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
Warum wir individuell kalkulieren
Jede Betreuungssituation ist anders.
Unser Anspruch ist es, keine Standardlösung anzubieten,
sondern eine Betreuung, die wirklich passt und im Alltag funktioniert.
Verlässlichkeit für Sie und Ihre Angehörigen
Gerade in einer Betreuungssituation geht es um Vertrauen.
Darum, dass jemand hinschaut.
Darum, dass jemand mitdenkt.
Und darum, dass man sich darauf verlassen kann, dass alles funktioniert.
Genau dafür stehen wir.
Förderungen und Unterstützung
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium sowie durch Unterstützungen des Landes Steiermark gefördert.
Förderungen & Unterstützung
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice sowie durch Unterstützungen des Landes Steiermark gefördert.
Die Förderung orientiert sich dabei an jenem Maximalbetrag, der auch für einen Platz in einem Pflegewohnheim vorgesehen ist.
Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrer individuellen Situation und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Finanzielle Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung
Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause kann oft auch dann möglich und leistbar sein, wenn sie auf den ersten Blick finanziell schwer realisierbar erscheint. Da Förderungen individuell und einkommensabhängig berechnet werden, können sich je nach persönlicher Situation zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten ergeben – in manchen Fällen bis zu jener Höhe, die der zuständige öffentliche Träger auch für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim übernehmen würde.
Ein persönliches Beratungsgespräch lohnt sich daher in jedem Fall, um alle verfügbaren Förderungen und finanziellen Möglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.
Zuschuss des Sozialministeriumservice
Für die 24-Stunden-Betreuung kann ein monatlicher Zuschuss des Sozialministeriumservice in Höhe von 800 € gewährt werden.
Ein Förderanspruch besteht, wenn die betreuungsbedürftige Person mindestens in Pflegegeldstufe 3 eingestuft ist und ihr monatliches Nettoeinkommen 2.500 € nicht übersteigt. Das Pflegegeld wird bei der Berechnung der Einkommensgrenze nicht als Einkommen berücksichtigt. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuung sowie ein entsprechend geregeltes Betreuungsverhältnis erfüllt sein.
- 800€ Zuschuss pro Monat
- Ab Pflegestufe 3
- Zusätzliche Förderung möglich
Zusätzliche Förderung durch das Land Steiermark
Neben dem Zuschuss des Sozialministeriumservice kann in der Steiermark eine zusätzliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung gewährt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die betreuungsbedürftige Person mindestens in Pflegegeldstufe 3 eingestuft ist und ihr monatliches Nettoeinkommen 2.500 € nicht übersteigt. Bei der Berechnung der Einkommensgrenze werden weder das Pflegegeld noch der Zuschuss des Sozialministeriumservice als Einkommen berücksichtigt. Darüber hinaus darf die vorgesehene Vermögensgrenze nicht überschritten werden.
In bestimmten Fällen kann eine Förderung auch dann gewährt werden, wenn die Vermögensgrenze überschritten wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die ausbezahlten Förderbeträge des Landes Steiermark nach dem Ableben der betreuungsbedürftigen Person aus dem vorhandenen Vermögen beziehungsweise Nachlass zurückgefordert werden.
Der Zuschuss des Sozialministeriumservice wird unabhängig vom vorhandenen Vermögen ausbezahlt und muss auch bei Überschreitung der Vermögensgrenze nicht zurückgezahlt werden.
Persönliche Unterstützung bei der Antragstellung
Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die jeweiligen Förderkriterien erfüllt sind, und unterstützen Sie bei der Antragstellung. So stellen wir sicher, dass alle in Frage kommenden Fördermöglichkeiten bestmöglich ausgeschöpft werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und individuelle Abweichungen sind möglich.